Schulbeitrag und Einschreibung
Wenn Sie sich oder Ihr Kind zum Musikunterricht anmelden, beachten Sie bitte, dass regelmäßiges Üben für den Lernfortschritt und den Erfolg unbedingt erforderlich ist. Beachten Sie darüber hinaus, dass die Anmeldung für ein ganzes Schuljahr gilt und eine Abmeldung während des Schuljahres nicht möglich ist.
Einschreibung für das Schuljahr 2011/12
Sa, 7. Mai 2011 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Do, 19. Mai 2011 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, jeweils in den Musikschulräumen (Schloss — 2. Stock)
Schulbeitrag für das Schuljahr 2011/12
Die Staffelung der neuen Schülerbeiträge ergibt sich wie folgt:
| Unterrichtstyp | Beitrag |
|---|---|
| Einzelunterricht 50 Minuten | 1.160,00 € |
| Einzelunterricht 25 Minuten | 638,00 € |
| Gruppenunterricht 2er-Gruppe | 638,00 € |
| Gruppenunterricht 3er-Gruppe | 464,00 € |
| Gruppenunterricht 4er-Gruppe | 290,00 € |
| Musikalische Früherziehung (50 Minuten) | 290,00 € |
| Musikgarten (50 Minuten) | 290,00 € |
| Musikkunde / Theorie (50 Minuten) | 290,00 € |
| Unterrichtstyp | Beitrag |
|---|---|
| Einzelunterricht 50 Minuten | 1.508,00 € |
| Einzelunterricht 25 Minuten | 829,40 € |
| Gruppenunterricht 2er-Gruppe | 829,40 € |
| Gruppenunterricht 3er-Gruppe | 603,20 € |
| Gruppenunterricht 4er-Gruppe | 377,00 € |
| Musikkunde / Theorie (50 Minuten) | 377,00 € |
Die endgültige Zuteilung zu 2er-, 3er– oder 4er-Gruppen erfolgt nach dem Stand der Anmeldungen und nach Verfügbarkeit durch die Musikschule.
Einzelförderung
MusikschülerInnen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf i. Wv. wird nachträglich auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 50 % des festgesetzten Musikschulbeitrages gewährt.
Familienförderung
Förderberechtigt sind alle Schüler, Lehrlinge und Studenten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf i. Wv. Grundsätzlich wird eine Förderung nur ab zwei vollen Wochenstunden gewährt.
Der Schulbeitrag pro Familie beträgt für die
- 1. Wochenstunde 100 % des Schulbeitrages
- für die 2. Wochenstunde 85 % des Schulbeitrages und für eine weitere halbe Wochenstunden ebenfalls 85 % des Schulbeitrages
- für die 3. Wochenstunde 70 % des Schulbeitrages, für eine weitere halbe Wochenstunde ebenfalls 70 % des Schulbeitrages
- für die 4. Wochenstunde 50 % des Schulbeitrages, für eine weitere halbe Wochenstunde ebenfalls 50 % des Schulbeitrages.