Schulbeitrag und Einschreibung

Wenn Sie sich oder Ihr Kind zum Musik­un­ter­richt anmel­den, beach­ten Sie bitte, dass regel­mä­ßi­ges Üben für den Lern­fort­schritt und den Erfolg unbe­dingt erfor­der­lich ist. Beach­ten Sie dar­über hin­aus, dass die Anmel­dung für ein gan­zes Schul­jahr gilt und eine Abmel­dung wäh­rend des Schul­jah­res nicht mög­lich ist.

Ein­schrei­bung für das Schul­jahr 2011/12

Sa, 7. Mai 2011 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Do, 19. Mai 2011 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, jeweils in den Musik­schul­räu­men (Schloss — 2. Stock)

Schul­bei­trag für das Schul­jahr 2011/12

Die Staf­fe­lung der neuen Schü­ler­bei­träge ergibt sich wie folgt:

Bei­träge Jugend (Schü­ler, Lehr­linge und Stu­den­ten bis zum voll­en­de­ten 24. Lebens­jahr), jeweils pro Schul­jahr
Unter­richt­s­typ Bei­trag
Ein­zel­un­ter­richt 50 Minuten 1.160,00 €
Ein­zel­un­ter­richt 25 Minuten 638,00 €
Grup­pen­un­ter­richt 2er-Gruppe 638,00 €
Grup­pen­un­ter­richt 3er-Gruppe 464,00 €
Grup­pen­un­ter­richt 4er-Gruppe 290,00 €
Musi­ka­li­sche Früh­er­zie­hung (50 Minuten) 290,00 €
Musik­gar­ten (50 Minuten) 290,00 €
Musik­kunde / Theo­rie (50 Minuten) 290,00 €
Erwach­se­nen­bei­trag jeweils pro Schul­jahr
Unter­richt­s­typ Bei­trag
Ein­zel­un­ter­richt 50 Minuten 1.508,00 €
Ein­zel­un­ter­richt 25 Minuten 829,40 €
Grup­pen­un­ter­richt 2er-Gruppe 829,40 €
Grup­pen­un­ter­richt 3er-Gruppe 603,20 €
Grup­pen­un­ter­richt 4er-Gruppe 377,00 €
Musik­kunde / Theo­rie (50 Minuten) 377,00 €

Die end­gül­tige Zutei­lung zu 2er-, 3er– oder 4er-Gruppen erfolgt nach dem Stand der Anmel­dun­gen und nach Ver­füg­bar­keit durch die Musikschule.

Ein­zel­för­de­rung

Musik­schü­le­rIn­nen bis zum voll­en­de­ten 24. Lebens­jahr mit Haupt­wohn­sitz in der Stadt­ge­meinde Wol­kers­dorf i. Wv. wird nach­träg­lich auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 50 % des fest­ge­setz­ten Musik­schul­bei­tra­ges gewährt.

Fami­li­en­för­de­rung

För­der­be­rech­tigt sind alle Schü­ler, Lehr­linge und Stu­den­ten bis zum voll­en­de­ten 24. Lebens­jahr mit Haupt­wohn­sitz in der Stadt­ge­meinde Wol­kers­dorf i. Wv. Grund­sätz­lich wird eine För­de­rung nur ab zwei vol­len Wochen­stun­den gewährt.

Der Schul­bei­trag pro Fami­lie beträgt für die

  • 1. Wochen­stunde 100 % des Schulbeitrages
  • für die 2. Wochen­stunde 85 % des Schul­bei­tra­ges und für eine wei­tere halbe Wochen­stun­den eben­falls 85 % des Schulbeitrages
  • für die 3. Wochen­stunde 70 % des Schul­bei­tra­ges, für eine wei­tere halbe Wochen­stunde eben­falls 70 % des Schulbeitrages
  • für die 4. Wochen­stunde 50 % des Schul­bei­tra­ges, für eine wei­tere halbe Wochen­stunde eben­falls 50 % des Schulbeitrages.