!!! HERZLICH WILLKOMMEN im SCHULJAHR 2022/23 (OHNE MASKENPFLICHT) !!!
Ab Montag, dem 05. September 2022 gelten analog zum Schulbetrieb an den Musikschulen gemäß dem Rundschreiben RS 37 folgende Regelungen:
• Die Pflicht zur Absonderung von positiv getesteten Personen wurde aufgehoben, die Meldepflicht der Erkrankung bleibt bestehen. Positiv getestete Personen dürfen daher, sofern sie absolut symptomfrei sind, im Zeitraum ihrer zehntägigen Verkehrsbeschränkung die Musikschule betreten und den Musikschulunterricht besuchen bzw. halten. Sie müssen jedoch während des gesamten Zeitraums ihrer Anwesenheit in der Musikschule eine FFP2-Maske tragen.
• Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen des Gesangs-. Tanz- und Instrumentalunterrichts empfiehlt sich daher, dass positiv getestete Musikschülerinnen und Musikschüler wie auch positiv getestete Lehrpersonen im Zeitraum ihrer Verkehrsbeschränkung der Musikschule fern bleiben und den Musikschulunterricht im Distance Learning wahrnehmen, sofern die jeweilige Person symptomfrei und nicht krank gemeldet ist.
• Kindergärten dürfen von positiv getesteten Personen im Zeitraum Ihrer Verkehrsbeschränkung jedenfalls nicht betreten werden. Dies gilt auch für elementare Musikpädagog:innen.
• Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in Musikschulen ist bei steigenden Fallzahlen möglich. Masken können weiterhin, unabhängig von den geltenden Regelungen, freiwilligen zum Selbstschutz getragen werden. |
Wie bisher kann der Schulerhalter darüber hinaus im Einzelfall jederzeit auch verschärfte
Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten und Erfordernissen zu
treffen.
Wir wünschen Euch, liebe Musikschülerinnen und -schüler sowie Ihnen, liebe Eltern, alles Gute und Gesundheit für das kommende Schuljahr!
Downloads:
Ihr Schutz - Unser Schutz
Elterninformation zum distance learning
Elternbrief_distance_learning
Bestätigung über das Testen bei Minderjährigen
Bestätigung über das Testen bei Eigenberechtigten
Elternbrief Musikschule_2021_11_21
Elternbrief Musikschule_2021_12_01
COVID19_Sicherheitsmaßnahmen in der Musikschule
RS 24 - Musikschulen ab 19.04.2022
RS 24 - Anlage Musikschulen ab 19.04.2022
RS 87 Erlass BMBWF - Musikschulen ab 13. Dezember 2021
CORONA-AMPEL-SYSTEM in Musikschulen