!!! Aktuelle Informationen zu COVID-19 !!!

mus_schutzen_einander

!!! HERZLICH WILLKOMMEN im SCHULJAHR 2022/23 (OHNE MASKENPFLICHT) !!! 


Ab Montag, dem 05. September 2022 gelten analog zum Schulbetrieb an den Musikschulen gemäß dem Rundschreiben RS 37 folgende Regelungen:

• Die Pflicht zur Absonderung von positiv getesteten Personen wurde aufgehoben,
die Meldepflicht der Erkrankung bleibt bestehen. Positiv getestete Personen dürfen
daher, sofern sie absolut symptomfrei sind, im Zeitraum ihrer zehntägigen
Verkehrsbeschränkung die Musikschule betreten und den Musikschulunterricht
besuchen bzw. halten. Sie müssen jedoch während des gesamten Zeitraums ihrer
Anwesenheit in der Musikschule eine FFP2-Maske tragen.

• Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen des Gesangs-. Tanz- und
Instrumentalunterrichts empfiehlt sich daher, dass positiv getestete
Musikschülerinnen und Musikschüler wie auch positiv getestete Lehrpersonen im
Zeitraum ihrer Verkehrsbeschränkung der Musikschule fern bleiben und den
Musikschulunterricht im Distance Learning wahrnehmen, sofern die jeweilige
Person symptomfrei und nicht krank gemeldet ist.

• Kindergärten dürfen von positiv getesteten Personen im Zeitraum Ihrer
Verkehrsbeschränkung jedenfalls nicht betreten werden. Dies gilt auch für
elementare Musikpädagog:innen.

• Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in Musikschulen ist bei steigenden
Fallzahlen möglich. Masken können weiterhin, unabhängig von den geltenden
Regelungen, freiwilligen zum Selbstschutz getragen werden.

  Wie bisher kann der Schulerhalter darüber hinaus im Einzelfall jederzeit auch verschärfte
Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten und Erfordernissen zu
treffen.
 

 

Wir wünschen Euch, liebe Musikschülerinnen und -schüler sowie Ihnen, liebe Eltern, alles Gute und Gesundheit für das kommende Schuljahr!


Downloads:

Ihr Schutz - Unser Schutz

Elterninformation zum distance learning

Elternbrief_distance_learning

Bestätigung über das Testen bei Minderjährigen

Bestätigung über das Testen bei Eigenberechtigten

Elternbrief Musikschule_2021_11_21

Elternbrief Musikschule_2021_12_01

COVID19_Sicherheitsmaßnahmen in der Musikschule

RS 24 - Musikschulen ab 19.04.2022

 RS 24 - Anlage Musikschulen ab 19.04.2022

RS 87 Erlass BMBWF - Musikschulen ab 13. Dezember 2021

CORONA-AMPEL-SYSTEM in Musikschulen